Die Festlegung des richtigen Tagessatzes erfordert Fingerspitzengefühl. Denn Mandant und Interim Manager möchten gut in das neue Projekt starten. Ein fairer und angemessener Tagessatz spielt hierbei eine zentrale Rolle. Als Serviceprovider haben wir von Swiss Interim Management stets zwei Perspektiven im Blick: Kunde und Interim Manager. Kommt es zwischen den beiden zum Match, fungieren wir weiter als Verhandlungspartner und helfen, einen angemessenen Tagessatz final zu vereinbaren. Doch wie findet man einen angemessenen Tagessatz? Welche Faktoren spielen eine Rolle? Gibt es eine Formel, mit der man das Honorar berechnen kann?
Kundenanforderungen Kandidatensuche und Budgetplanung des Kunden sind ein dynamischer Prozess, der nicht immer linear verläuft. Die Frage nach der passenden Vergütung folgt also nicht zwangsläufig auf die Frage nach der passenden Kandidatin oder dem passenden Kandidaten. Ein Ausgangspunkt steht allerdings fest: Die genauen Anforderungen des Kunden im Hinblick auf den Interim Manager: Welchen Fähigkeiten - fachlich und persönlich - sind für das Mandat erforderlich? Wie sind die Verantwortlichkeiten, die übernommen werden sollen? Wie ist der Zeitrahmen? Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kundenanforderungen hilft uns also schon während der Kandidatensuche erste Eckpunkte für einen angemessenen Tagessatz herauszuarbeiten.
Erfahrung und Expertise
Wie viele erfolgreich gemanagte Projekte kann er oder sie in Form einer Case Study vorzeigen? Was konnte bisher in Unternehmen messbar bewegt werden? Für welche Marken wurde gearbeitet? Eine Interim-Führungskraft mit nachweislichem Erfolg und umfangreichem Fachwissen kann in der Regel höhere Honorare veranschlagen als ein etwas weniger erfahrener Kollege. Denn Unternehmen sind bereit, für Expertise und bewährte Erfolge angemessen zu zahlen.
Swiss Interim Management verfügt über eine Community mit über 400 erfahrenen Interim Managerinnen und Managern. Mit tiefgehender Expertise in einer Vielzahl von Branchen. Eine Auswahl unserer Case Studies finden Sie hier.
Projektumfang und Dauer
Der Umfang und die Dauer des Projekts sind ebenfalls wichtige Faktoren bei der Festlegung des Tagessatzes. Kurzfristige Aufgaben, die eher intensive Arbeitszeiten erfordern, können beispielweise zu einem höheren Tagessatz führen. Bei langfristigen Projekten dürfen Unternehmen möglicherweise einen etwas niedrigeren Tagessatz aushandeln. Denn die «down-time», also die Tage, an denen der Interim Manager nicht gebucht ist, geht durch ein längeres Engagement zurück. Die zeitintensive Suche nach neuen, passenden Mandaten ist vorerst nicht notwendig. Somit gleicht sich der etwas niedrigere Tagessatz wieder aus.
Grösse und Art des Unternehmens
Selbstverständlich spielen Grösse und Art des Unternehmens eine Rolle bei der Evaluierung des richtigen Tagessatzes. Die Spanne kann hier zwischen ca. 1'200 CHF für einen CFO einer KMU im Schweizer Anlagenbau und ca. 1'400 CHF für die gleiche Position in einer grösseren Schweizer KMU gleicher Branche liegen. Werte von bis zu 3'000 CHF am Tag sind in diesem Bereich durchaus möglich. Auch die «Marktreife» der Auftraggeber ist ein Parameter bei der Festlegung des Tagessatzes. Klar, dass man bei einem Start Up andere Preise verabredet als bei einem gewachsenen Unternehmen, das lange am Markt ist.
Eine Zielvereinbarung geknüpft an eine Bonuszahlung Die Zielvereinbarung an eine Bonuszahlung zu knüpfen, ist ein zusätzliches Vergütungsmodell. Steigert beispielsweise der Interim Produktionsleiter die Durchsatzgeschwindigkeit in der Produktion um 20 % mit dem Kunden, es wurden aber 10 % festgehalten, dann erhält der Interim Manager 120 % des vereinbarten Bonus ausbezahlt. Wir von Swiss Interim Management sehen darin eine faire und transparente Vergütungsmethode, da sie mit klar quantifizierbaren und qualifizierbaren Zielen arbeitet. Gerne unterstützen und beraten wir unsere Kunden und Interim Manager dahingehend ausführlich.
Marktanalyse
Swiss Interim Management analysiert den Markt permanent, um eine realistische Einschätzung der Tagessätze zu erhalten. Faktoren wie Branchentrends, Angebot und Nachfrage sowie die jüngsten Vergütungsstandards der jeweiligen Branche sind hierbei wichtige Indikatoren. Und auch unsere Community an Interim Manager:innen verändert sich permanent, wächst und gewinnt neue Perspektiven.
Angebot und Nachfrage
Die Nachfrage nach Interim Managern schwankt je nach Branche und Funktion.
Am häufigsten gefragt sind im Moment Interim Manager mit Know-how in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen (dreizehn Prozent), Human Resources (zwölf Prozent), IT (zehn Prozent), Controlling (neun Prozent) und Produktion (neun Prozent).
In Branchen mit hoher Nachfrage und begrenztem Angebot können Interim Manager in der Regel höhere Honorare veranschlagen. Es ist wichtig, den Markt genau zu beobachten und die aktuellen Trends frühzeitig zu erkennen, um den Tagessatz entsprechend anzupassen.
Zusatzleistungen und –kosten
Bei der Ausgestaltung der Vergütungsvereinbarung haben wir von Swiss Interim Management auch eventuelle Zusatzleistungen und -kosten im Blick. Zusatzleistungen können je nach Vereinbarung und Bedarf variieren und beinhalten oft Aspekte wie Reise- und Unterkunftskosten, Spesenabrechnungen, technische Ausstattung oder spezielle Schulungen. Es ist immer wichtig, diese Leistungen von Anfang an klar zu kommunizieren und zu diskutieren, um mögliche Missverständnisse oder finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Geografische Lage
Auch die geografische Lage des Unternehmens kann den Tagessatz für Interim Manager beeinflussen. In wirtschaftlich starken Regionen oder Metropolen wie Zürich, Genf oder München sind die Tagessätze tendenziell höher. Hier steigen die Lebenshaltungskosten schneller und der Wettbewerb um Fachkräfte ist deutlich intensiver.
In ländlichen Gebieten oder weniger wettbewerbsintensiven Märkten können die Tagessätze niedriger sein.
Die ein Prozent Regel
Die «1%-Regel» besagt, dass der Netto-Tagessatz eines Interim Managers einem Prozent des Brutto-Jahresgehalts eines vergleichbaren Managers in Festanstellung entspricht. Angenommen, ein HR-Leiter ist in einer Festanstellung tätig und hat ein Jahresbruttogehalt von 150'000 CHF. Gemäss der 1%-Regel würde sich daraus ein Tagessatz von 1'500 CHF ergeben. Hierbei ist zu beachten, dass der Tagessatz von einer Vielfalt von Faktoren abhängig ist und immer individuell vereinbart werden muss. Die sogenannte «1%-Regel » dient lediglich als Anhaltspunkt.
«cultural match»
Wenn wir von Swiss Interim Management mit unseren Interim Managerinnen und Managern
über neue Mandate diskutieren, dann ist uns das sogenannte «cultural match» sehr wichtig.
Passt unser Kandidat mit seinen persönlichen Kompetenzen optimal zum Unternehmen?
Kann sie oder er vielleicht sogar einen persönlichen Bezug zum Projekt aufbauen?
Denn klar ist: Je mehr Übereinstimmungen auf diesem Feld vorhanden sind, desto mehr Vorteile entstehen für beide Seiten. Auch diese sogenannten «soften Faktoren» müssen bei der Ermittlung der richtigen Vergütung eine Rolle spielen.
Das Bauchgefühl entscheidet mit
Altbewährt und gerade wieder bei Forschenden und Coaches in aller Munde: Das Bauchgefühl. Wenn das Für und Wider sich die Waage halten. Oder wenn die Argumente eigentlich klar sind, aber die Intuition plötzlich alles ändert. Bei kniffligen Fragen dürfen wir unser Bauchgefühl mitentscheiden lassen: Vielleicht ist der ausgehandelte Tagessatz verlockend, aber dennoch fühlt sich das Mandat nicht passend an. Oder umgekehrt:
Das Angebot liegt eigentlich unter dem üblichen Tagessatz, aber ich habe das Gefühl, dass genau dieses Projekt sehr wertvoll für meine berufliche und persönliche Entwicklung sein kann. Das ich mit dem Mandanten gemeinsam sehr viel bewegen kann.
Sind Sie gerade auf der Suche nach einer Interim Managerin oder einem Interim Manager? Oder möchten sie nähere Informationen zum Thema «Gestaltung des Tagessatzes» haben? Dann vereinbaren die am besten noch heute einen Beratungstermin.
Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt. Sagte Albert Einstein, also zählt unser Leistung als Interim Manager.